20 01 33
Batterien und Akkumulatoren, die unter 160601, 160602 oder 160603 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthaltenAlle Informationen
zum Abfallschlüssel
Gefährlichkeit / Einstufung
Ist AVV 20 01 33 gefährlicher Abfall?
Der Abfall mit dem Abfallschlüssel 20 01 33 (Batterien und Akkumulatoren, die unter 160601, 160602 oder 160603 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten) wird hinsichtlich seiner Gefährlichkeit nach den Eigenschaften der enthaltenen Stoffe bewertet. Die Gefährlichkeit hängt von der genauen Zusammensetzung und möglichen Verunreinigungen ab. Für die Abfallentsorgung bedeutet das: sorgfältige Trennung, rechtssichere Nachweise und Übergabe an einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb.
Entsorgung in der Praxis
Wie wird AVV 20 01 33 ordnungsgemäß entsorgt?
Abfälle mit dem Schlüssel 20 01 33 (Batterien und Akkumulatoren, die unter 160601, 160602 oder 160603 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten) werden in der Praxis je nach stofflicher Zusammensetzung unterschiedlichen Entsorgungswegen zugeführt. Die Entsorgung richtet sich nach den Eigenschaften des Abfalls: möglich sind stoffliches Recycling, thermische Behandlung oder geordnete Deponierung. Entsorgungsfachbetriebe übernehmen dabei die Dokumentation und stellen Wiegescheine und Nachweise bereit.
Typische Beispiele
Wo entsteht Abfall mit dem Schlüssel 20 01 33?
Typische Beispiele für Abfälle nach AVV 20 01 33 (Batterien und Akkumulatoren, die unter 160601, 160602 oder 160603 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten) treten in verschiedenen Branchen auf. Sie können in vielen Bereichen auftreten – vom Baugewerbe über die Industrie bis hin zum Handwerk. Die Entsorgung muss rechtssicher erfolgen und darf nur über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe abgewickelt werden.