kosteneffiziente, nachhaltige und maßgeschneiderte Lösungen
Zertifizierte Aktenvernichtung
Informationen sind eines der größten Vermögenswerte Ihres Unternehmens. Aber in den falschen Händen kann es schnell zu einer enormen Belastung werden – ethisch, rechtlich und finanziell. Alte Papierakten nehmen zudem wertvollen Platz ein – Aktenvernichtung.
Wir stehen für höchste Sicherheit und standarddefinierende Qualität in allen Bereichen der Datenvernichtung unter Einbeziehung der DIN 66399 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie die der EU-DSGVO.
Ablauf
Auftragserteilung
Datenschutzrechtlich konforme Verträge zu Ihrer Sicherheit
Abholung
In GPS überwachten und speziell gesicherten Fahrzeugen übernehmen wir Ihre Daten.
Ausführung
Ihr Vernichtungsgut wird durch eine hermetisch gesicherte Schleuse in einen optisch, akustisch und elektronisch gesicherten Bereich entladen und vernichtet – alles nach datenschutzkonformer Sicherheitsstufe gemäß DIN 66399.
Benachrichtigung
Sie erhalten Ihr Vernichtungszertifikat mit Schutzklasse und Sicherheitsstufe gemäß DIN 66399 sowie der EU-DSGVO.
Ihre Daten. Rundum sicher.
Sicherheitsbehälter
Die speziell für die Aktenvernichtung und Datenträgervernichtung entwickelten Behälter entsprechen den höchsten Sicherheitsstandards und sind in den unterschiedlichsten Größen und Formaten verfügbar. Robust, durch verstärkten Metallkorpus sowie mit integrierten Schlössern ausgestattet, sind sie der perfekte Bodyguard.
Für umfangreiche Archivberäumungen stellen wir auch größere Behälter zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie uns für ein detailliertes Angebot.
RW 70 – Der Kompakte
Maße: L 42 x B 42 x H 60 cm
Volumen: 70 Liter entspricht ca. 40 kg bzw. 10 Aktenordnen
Verwendung: universell
RW 240 – Der Allrounder
Maße: L 48 x B 58 x H 101 cm
Volumen: 240 Liter entspricht ca. 90 kg bzw. 30 Aktenordner
Verwendung: universell
RW 350 – Der Praktische
Maße: L 90 x B 69 x H 90 cm
Volumen: 350 Liter entspricht ca. 150 kg bzw. 50 Aktenordner
Verwendung: ebenerdig / Aufzug
Mit Sicherheit den Schritt voraus
Sicherheit
Wir übernehmen die Verantwortung.
Für den Schutz des sensibelsten Bereiches, den sie uns anvertrauen können:
Ihre Daten.
Nachhaltigkeit
Handeln statt reden.
Wir recyceln Ihr zur Vernichtung gegebenes Papier zu 100 %: Alle papierfremden Bestandteile, wie z.B. Metall, werden im Aufbereitungsprozess abgeschieden und ebenfalls recycelt und dem Wertstoffkreislauf zugeführt.
Service
Auch das ist sicher: Mehr Service für Sie als Kunden.
Sie brauchen Unterstützung bei einer Archivberäumung? Sie benötigen kurzfristig zusätzliche Behälter? Sie haben nicht nur Papier datenschutzgerecht zu vernichten, sondern auch PCs, Festplatten, etc.? Kein Problem. Für Sie und für uns.
Tausende zufriedene Kunden sind für uns die größte Anerkennung.
Und täglich werden es mehr. Sie alle haben sich davon überzeugt, dass man rund um das Thema Entsorgung bei uns sicher aufgehoben ist.
AUFBEWAHRUNGSFRISTEN
Nicht länger als nötig. So schnell wie möglich.
Neben steuerlichen Aspekten ist es vor allem die Rechtsvorschrift des HGB, welches zur Aufbewahrung von Unterlagen verpflichtet. Schaffen Sie sich einen Überblick.
Sie möchten wissen, welche Unterlagen/Jahrgänge Sie ab dem 01.01.2024 der Aktenvernichtung zuführen dürfen? Dann informiert Sie die aktuelle Liste der aufbewahrungspflichtigen Unterlagen.
Anfrage
Ablauf
- Füllen Sie einfach das kurze Formular aus.
- Sie erhalten kurzfristig ein individuelles Angebot.
- Ein paar Tage später können wir Ihnen bereits Ihre Sicherheitsbehälter stellen.
Sie möchten uns anrufen oder mailen?
Haben Sie Fragen? Hier finden Sie die Antworten!
Welche Akten/Datenträger sollten/müssen sicher vernichtet werden?
Verordnung (DSGVO): Personenbezogene Daten müssen sicher vernichtet werden, wenn diese nicht mehr benötigt werden.
Empfehlung: Firmeninterna sollten ebenso sicher vernichtet werden, wenn diese nicht mehr benötigt werden.
Grundsätzlich sind laut EU-DSGVO ausschließlich personenbezogene Daten schützenswert. Die gesetzlichen Pflichten bezüglich des Datenschutzes gelten selbstverständlich auch für Papierdokumente. Und zwar bei der Aufbewahrung ebenso, wie bei der Aktenvernichtung als „Löschen“ von (personenbezogenen) Daten in Papierform. Schützenswert- weil im schlimmsten Falle schädlich in den falschen Händen- sind darüber hinaus auch unternehmensinterne Daten wie z.B. Rezepturen, Reporte, Kennzahlen etc. Diese Daten sollten daher ebenfalls derart vernichtet werden, dass sie vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Auch Firmeninterna sollten daher im Entsorgungsprozess berücksichtigt werden.
Wann müssen/dürfen Akten und Datenträger vernichtet werden?
Gesetz: Personenbezogene Daten müssen nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist sicher vernichtet werden.
Empfehlung: Vermerken Sie schon bei Neuanlage eines Ordners das Vernichtungsjahr auf dem Ordnerrücken.
Personenbezogene Daten sind grundsätzlich dann zu löschen, wenn der Zweck für die Aufbewahrung erfüllt ist. Dies ist z.B. der Fall, wenn die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 6 oder 10 Jahren für steuerrelevante Daten abgelaufen ist. Im medizinischen oder juristischen Bereich können die Aufbewahrungsfristen auch 30 Jahre und länger sein. Gut zu wissen: Die Aufbewahrungsfristen beginnen immer erst nach Ende des Kalenderjahres, in dem im betreffenden Dokument die letzte Eintragung gemacht worden ist. Das heißt, dass für alle zum Jahresabschluss gehörenden Unterlagen ebenfalls erst mit Schluss des Kalenderjahres, in dem dieser erstellt wurde, die Aufbewahrungsfrist beginnt.
Was muss ich vorbereiten; müssen Ordner entleert werden?
Sie können die kompletten Ordner samt Ordnermechanik, Heftlaschen, Büroklammern etc. zur Vernichtung übergeben bzw. in unsere Datensicherheitsbehälter einwerfen. Auch die üblichen Kunststoffanteile sind für die Vernichtung und das anschließende Recycling kein Problem.
Wann bekomme ich meine Datensicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung?
Nach Auftragsbestätigung stimmt unsere Auftragsabwicklung gemeinsam mit Ihnen einen Termin ab. In der Regel erhalten Sie die Sicherheitsbehälter innerhalb weniger Tage.
Grundsätzlich haben Sie bei der Auftragserteilung 3 Auswahlmöglichkeiten:
- Einmalauftrag (Behälter aufstellen und nach einem abgestimmten Zeitraum wieder abholen)
- Sofortbefüllung (Behälter werden vor Ort sofort befüllt, aufgeladen und abtransportiert zur Vernichtung)
- Regelmäßig (Sie erhalten den Behälter zur Festaufstellung, der im festen Turnus oder auf Abruf getauscht wird.)
Ich benötige ein Vernichtungsprotokoll. Erhalte ich dieses von Ihnen?
Selbstverständlich erhalten Sie nach jeder Aktenvernichtung und Datenvernichtung ein Vernichtungsprotokoll. Somit können Sie jederzeit nachweisen, dass Ihre sensiblen Daten DSGVO-konform vernichtet wurden.