19 10 01

Eisen und Stahlabfälle

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zum Abfallschlüssel

Gefährlichkeit / Einstufung

Ist AVV 19 10 01 gefährlicher Abfall?

Der Abfall mit dem Abfallschlüssel 19 10 01 (Eisen und Stahlabfälle) wird hinsichtlich seiner Gefährlichkeit nach den Eigenschaften der enthaltenen Stoffe bewertet. In der Regel gilt diese Abfallart als nicht gefährlich, sie ist überwiegend mineralisch oder inert. Für die Abfallentsorgung bedeutet das: sorgfältige Trennung, rechtssichere Nachweise und Übergabe an einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb.

Entsorgung in der Praxis

Wie wird AVV 19 10 01 ordnungsgemäß entsorgt?

Abfälle mit dem Schlüssel 19 10 01 (Eisen und Stahlabfälle) werden in der Praxis je nach stofflicher Zusammensetzung unterschiedlichen Entsorgungswegen zugeführt. Metallische Abfälle werden gesammelt, sortiert und in metallurgischen Anlagen wieder eingeschmolzen. So entstehen hochwertige Sekundärrohstoffe. Entsorgungsfachbetriebe übernehmen dabei die Dokumentation und stellen Wiegescheine und Nachweise bereit.

Typische Beispiele

Wo entsteht Abfall mit dem Schlüssel 19 10 01?

Typische Beispiele für Abfälle nach AVV 19 10 01 (Eisen und Stahlabfälle) treten in verschiedenen Branchen auf. Metallische Abfälle entstehen in der Metallverarbeitung, im Maschinenbau, bei Elektroinstallationen oder in der Automobilindustrie. Die Entsorgung muss rechtssicher erfolgen und darf nur über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe abgewickelt werden.

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