19 08 10

Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern mit Ausnahme derjenigen, die unter 190809 fallen

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zum Abfallschlüssel

Gefährlichkeit / Einstufung

Ist AVV 19 08 10 gefährlicher Abfall?

Der Abfall mit dem Abfallschlüssel 19 08 10 (Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern mit Ausnahme derjenigen, die unter 190809 fallen) wird hinsichtlich seiner Gefährlichkeit nach den Eigenschaften der enthaltenen Stoffe bewertet. Die Gefährlichkeit hängt von der genauen Zusammensetzung und möglichen Verunreinigungen ab. Für die Abfallentsorgung bedeutet das: sorgfältige Trennung, rechtssichere Nachweise und Übergabe an einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb.

Entsorgung in der Praxis

Wie wird AVV 19 08 10 ordnungsgemäß entsorgt?

Abfälle mit dem Schlüssel 19 08 10 (Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern mit Ausnahme derjenigen, die unter 190809 fallen) werden in der Praxis je nach stofflicher Zusammensetzung unterschiedlichen Entsorgungswegen zugeführt. Ölhaltige oder schlammhaltige Abfälle müssen als Sonderabfall behandelt werden. Sie werden in speziellen Anlagen aufbereitet oder thermisch entsorgt. Entsorgungsfachbetriebe übernehmen dabei die Dokumentation und stellen Wiegescheine und Nachweise bereit.

Typische Beispiele

Wo entsteht Abfall mit dem Schlüssel 19 08 10?

Typische Beispiele für Abfälle nach AVV 19 08 10 (Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern mit Ausnahme derjenigen, die unter 190809 fallen) treten in verschiedenen Branchen auf. Öl- und schlammhaltige Reststoffe entstehen in Werkstätten, Fertigungsbetrieben, in der chemischen Industrie und im Maschinenbau. Die Entsorgung muss rechtssicher erfolgen und darf nur über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe abgewickelt werden.

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