19 06 06

Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen

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zum Abfallschlüssel

Gefährlichkeit / Einstufung

Ist AVV 19 06 06 gefährlicher Abfall?

Der Abfall mit dem Abfallschlüssel 19 06 06 (Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen) wird hinsichtlich seiner Gefährlichkeit nach den Eigenschaften der enthaltenen Stoffe bewertet. Dieser Abfall ist als gefährlich eingestuft und unterliegt den besonderen Vorschriften der Nachweisverordnung sowie der Gefahrstoffverordnung. Für die Abfallentsorgung bedeutet das: sorgfältige Trennung, rechtssichere Nachweise und Übergabe an einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb.

Entsorgung in der Praxis

Wie wird AVV 19 06 06 ordnungsgemäß entsorgt?

Abfälle mit dem Schlüssel 19 06 06 (Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen) werden in der Praxis je nach stofflicher Zusammensetzung unterschiedlichen Entsorgungswegen zugeführt. Ölhaltige oder schlammhaltige Abfälle müssen als Sonderabfall behandelt werden. Sie werden in speziellen Anlagen aufbereitet oder thermisch entsorgt. Entsorgungsfachbetriebe übernehmen dabei die Dokumentation und stellen Wiegescheine und Nachweise bereit.

Typische Beispiele

Wo entsteht Abfall mit dem Schlüssel 19 06 06?

Typische Beispiele für Abfälle nach AVV 19 06 06 (Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen) treten in verschiedenen Branchen auf. Öl- und schlammhaltige Reststoffe entstehen in Werkstätten, Fertigungsbetrieben, in der chemischen Industrie und im Maschinenbau. Die Entsorgung muss rechtssicher erfolgen und darf nur über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe abgewickelt werden.

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