17 09 01*

Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten

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zum Abfallschlüssel

Gefährlichkeit / Einstufung

Ist AVV 17 09 01* gefährlicher Abfall?

Der Abfall mit dem Abfallschlüssel 17 09 01* (Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten) wird hinsichtlich seiner Gefährlichkeit nach den Eigenschaften der enthaltenen Stoffe bewertet. Dieser Abfall ist als gefährlich eingestuft und unterliegt den besonderen Vorschriften der Nachweisverordnung sowie der Gefahrstoffverordnung. Für die Abfallentsorgung bedeutet das: sorgfältige Trennung, rechtssichere Nachweise und Übergabe an einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb.

Entsorgung in der Praxis

Wie wird AVV 17 09 01* ordnungsgemäß entsorgt?

Abfälle mit dem Schlüssel 17 09 01* (Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten) werden in der Praxis je nach stofflicher Zusammensetzung unterschiedlichen Entsorgungswegen zugeführt. Die Entsorgung richtet sich nach den Eigenschaften des Abfalls: möglich sind stoffliches Recycling, thermische Behandlung oder geordnete Deponierung. Entsorgungsfachbetriebe übernehmen dabei die Dokumentation und stellen Wiegescheine und Nachweise bereit.

Typische Beispiele

Wo entsteht Abfall mit dem Schlüssel 17 09 01*?

Typische Beispiele für Abfälle nach AVV 17 09 01* (Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten) treten in verschiedenen Branchen auf. Sie entstehen vor allem in der Bauwirtschaft, beim Rückbau von Gebäuden sowie in Abbruch- und Sanierungsprojekten. Die Entsorgung muss rechtssicher erfolgen und darf nur über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe abgewickelt werden.

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