17 04 10*
Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthaltenAlle Informationen
zum Abfallschlüssel
Gefährlichkeit / Einstufung
Ist AVV 17 04 10* gefährlicher Abfall?
Der Abfall mit dem Abfallschlüssel 17 04 10* (Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten) wird hinsichtlich seiner Gefährlichkeit nach den Eigenschaften der enthaltenen Stoffe bewertet. Dieser Abfall ist als gefährlich eingestuft und unterliegt den besonderen Vorschriften der Nachweisverordnung sowie der Gefahrstoffverordnung. Für die Abfallentsorgung bedeutet das: sorgfältige Trennung, rechtssichere Nachweise und Übergabe an einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb.
Entsorgung in der Praxis
Wie wird AVV 17 04 10* ordnungsgemäß entsorgt?
Abfälle mit dem Schlüssel 17 04 10* (Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten) werden in der Praxis je nach stofflicher Zusammensetzung unterschiedlichen Entsorgungswegen zugeführt. Ölhaltige oder schlammhaltige Abfälle müssen als Sonderabfall behandelt werden. Sie werden in speziellen Anlagen aufbereitet oder thermisch entsorgt. Entsorgungsfachbetriebe übernehmen dabei die Dokumentation und stellen Wiegescheine und Nachweise bereit.
Typische Beispiele
Wo entsteht Abfall mit dem Schlüssel 17 04 10*?
Typische Beispiele für Abfälle nach AVV 17 04 10* (Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten) treten in verschiedenen Branchen auf. Öl- und schlammhaltige Reststoffe entstehen in Werkstätten, Fertigungsbetrieben, in der chemischen Industrie und im Maschinenbau. Die Entsorgung muss rechtssicher erfolgen und darf nur über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe abgewickelt werden.