17 01 03

Fliesen und Keramik

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zum Abfallschlüssel

Gefährlichkeit / Einstufung

Ist AVV 17 01 03 gefährlicher Abfall?

Der Abfall mit dem Abfallschlüssel 17 01 03 (Fliesen und Keramik) wird hinsichtlich seiner Gefährlichkeit nach den Eigenschaften der enthaltenen Stoffe bewertet. Die Gefährlichkeit hängt von der genauen Zusammensetzung und möglichen Verunreinigungen ab. Für die Abfallentsorgung bedeutet das: sorgfältige Trennung, rechtssichere Nachweise und Übergabe an einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb.

Entsorgung in der Praxis

Wie wird AVV 17 01 03 ordnungsgemäß entsorgt?

Abfälle mit dem Schlüssel 17 01 03 (Fliesen und Keramik) werden in der Praxis je nach stofflicher Zusammensetzung unterschiedlichen Entsorgungswegen zugeführt. Mineralische Abfälle wie Beton oder Ziegel können häufig zu Recycling-Baustoffen aufbereitet werden. Nicht verwertbare Mengen werden auf Deponien der passenden Klasse rechtssicher abgelagert. Entsorgungsfachbetriebe übernehmen dabei die Dokumentation und stellen Wiegescheine und Nachweise bereit.

Typische Beispiele

Wo entsteht Abfall mit dem Schlüssel 17 01 03?

Typische Beispiele für Abfälle nach AVV 17 01 03 (Fliesen und Keramik) treten in verschiedenen Branchen auf. Sie entstehen vor allem in der Bauwirtschaft, beim Rückbau von Gebäuden sowie in Abbruch- und Sanierungsprojekten. Die Entsorgung muss rechtssicher erfolgen und darf nur über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe abgewickelt werden.

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