16 06 03

Quecksilber enthaltende Batterien

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zum Abfallschlüssel

Gefährlichkeit / Einstufung

Ist AVV 16 06 03 gefährlicher Abfall?

Der Abfall mit dem Abfallschlüssel 16 06 03 (Quecksilber enthaltende Batterien) wird hinsichtlich seiner Gefährlichkeit nach den Eigenschaften der enthaltenen Stoffe bewertet. Dieser Abfall ist als gefährlich eingestuft und unterliegt den besonderen Vorschriften der Nachweisverordnung sowie der Gefahrstoffverordnung. Für die Abfallentsorgung bedeutet das: sorgfältige Trennung, rechtssichere Nachweise und Übergabe an einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb.

Entsorgung in der Praxis

Wie wird AVV 16 06 03 ordnungsgemäß entsorgt?

Abfälle mit dem Schlüssel 16 06 03 (Quecksilber enthaltende Batterien) werden in der Praxis je nach stofflicher Zusammensetzung unterschiedlichen Entsorgungswegen zugeführt. Die Entsorgung richtet sich nach den Eigenschaften des Abfalls: möglich sind stoffliches Recycling, thermische Behandlung oder geordnete Deponierung. Entsorgungsfachbetriebe übernehmen dabei die Dokumentation und stellen Wiegescheine und Nachweise bereit.

Typische Beispiele

Wo entsteht Abfall mit dem Schlüssel 16 06 03?

Typische Beispiele für Abfälle nach AVV 16 06 03 (Quecksilber enthaltende Batterien) treten in verschiedenen Branchen auf. Gefährliche Abfälle wie Asbest oder PCB-haltige Stoffe treten bei der Sanierung älterer Gebäude, in der Elektroindustrie oder bei Rückbauarbeiten auf. Die Entsorgung muss rechtssicher erfolgen und darf nur über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe abgewickelt werden.

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