15 01 11

Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z. B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse

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zum Abfallschlüssel

Gefährlichkeit / Einstufung

Ist AVV 15 01 11 gefährlicher Abfall?

Der Abfall mit dem Abfallschlüssel 15 01 11 (Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z. B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse) wird hinsichtlich seiner Gefährlichkeit nach den Eigenschaften der enthaltenen Stoffe bewertet. Dieser Abfall ist als gefährlich eingestuft und unterliegt den besonderen Vorschriften der Nachweisverordnung sowie der Gefahrstoffverordnung. Für die Abfallentsorgung bedeutet das: sorgfältige Trennung, rechtssichere Nachweise und Übergabe an einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb.

Entsorgung in der Praxis

Wie wird AVV 15 01 11 ordnungsgemäß entsorgt?

Abfälle mit dem Schlüssel 15 01 11 (Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z. B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse) werden in der Praxis je nach stofflicher Zusammensetzung unterschiedlichen Entsorgungswegen zugeführt. Metallische Abfälle werden gesammelt, sortiert und in metallurgischen Anlagen wieder eingeschmolzen. So entstehen hochwertige Sekundärrohstoffe. Entsorgungsfachbetriebe übernehmen dabei die Dokumentation und stellen Wiegescheine und Nachweise bereit.

Typische Beispiele

Wo entsteht Abfall mit dem Schlüssel 15 01 11?

Typische Beispiele für Abfälle nach AVV 15 01 11 (Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z. B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse) treten in verschiedenen Branchen auf. Metallische Abfälle entstehen in der Metallverarbeitung, im Maschinenbau, bei Elektroinstallationen oder in der Automobilindustrie. Die Entsorgung muss rechtssicher erfolgen und darf nur über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe abgewickelt werden.

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