10 03 30
Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 100329 fallenAlle Informationen
zum Abfallschlüssel
Gefährlichkeit / Einstufung
Ist AVV 10 03 30 gefährlicher Abfall?
Der Abfall mit dem Abfallschlüssel 10 03 30 (Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 100329 fallen) wird hinsichtlich seiner Gefährlichkeit nach den Eigenschaften der enthaltenen Stoffe bewertet. Die Gefährlichkeit hängt von der genauen Zusammensetzung und möglichen Verunreinigungen ab. Für die Abfallentsorgung bedeutet das: sorgfältige Trennung, rechtssichere Nachweise und Übergabe an einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb.
Entsorgung in der Praxis
Wie wird AVV 10 03 30 ordnungsgemäß entsorgt?
Abfälle mit dem Schlüssel 10 03 30 (Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 100329 fallen) werden in der Praxis je nach stofflicher Zusammensetzung unterschiedlichen Entsorgungswegen zugeführt. Die Entsorgung richtet sich nach den Eigenschaften des Abfalls: möglich sind stoffliches Recycling, thermische Behandlung oder geordnete Deponierung. Entsorgungsfachbetriebe übernehmen dabei die Dokumentation und stellen Wiegescheine und Nachweise bereit.
Typische Beispiele
Wo entsteht Abfall mit dem Schlüssel 10 03 30?
Typische Beispiele für Abfälle nach AVV 10 03 30 (Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 100329 fallen) treten in verschiedenen Branchen auf. Sie können in vielen Bereichen auftreten – vom Baugewerbe über die Industrie bis hin zum Handwerk. Die Entsorgung muss rechtssicher erfolgen und darf nur über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe abgewickelt werden.