06 13 02
gebrauchte Aktivkohle (außer 060702)Alle Informationen
zum Abfallschlüssel
Gefährlichkeit / Einstufung
Ist AVV 06 13 02 gefährlicher Abfall?
Der Abfall mit dem Abfallschlüssel 06 13 02 (gebrauchte Aktivkohle (außer 060702)) wird hinsichtlich seiner Gefährlichkeit nach den Eigenschaften der enthaltenen Stoffe bewertet. Die Gefährlichkeit hängt von der genauen Zusammensetzung und möglichen Verunreinigungen ab. Für die Abfallentsorgung bedeutet das: sorgfältige Trennung, rechtssichere Nachweise und Übergabe an einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb.
Entsorgung in der Praxis
Wie wird AVV 06 13 02 ordnungsgemäß entsorgt?
Abfälle mit dem Schlüssel 06 13 02 (gebrauchte Aktivkohle (außer 060702)) werden in der Praxis je nach stofflicher Zusammensetzung unterschiedlichen Entsorgungswegen zugeführt. Die Entsorgung richtet sich nach den Eigenschaften des Abfalls: möglich sind stoffliches Recycling, thermische Behandlung oder geordnete Deponierung. Entsorgungsfachbetriebe übernehmen dabei die Dokumentation und stellen Wiegescheine und Nachweise bereit.
Typische Beispiele
Wo entsteht Abfall mit dem Schlüssel 06 13 02?
Typische Beispiele für Abfälle nach AVV 06 13 02 (gebrauchte Aktivkohle (außer 060702)) treten in verschiedenen Branchen auf. Sie können in vielen Bereichen auftreten – vom Baugewerbe über die Industrie bis hin zum Handwerk. Die Entsorgung muss rechtssicher erfolgen und darf nur über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe abgewickelt werden.