03 01 04

Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten

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zum Abfallschlüssel

Gefährlichkeit / Einstufung

Ist AVV 03 01 04 gefährlicher Abfall?

Der Abfall mit dem Abfallschlüssel 03 01 04 (Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten) wird hinsichtlich seiner Gefährlichkeit nach den Eigenschaften der enthaltenen Stoffe bewertet. In der Regel gilt diese Abfallart als nicht gefährlich, sie ist überwiegend mineralisch oder inert. Für die Abfallentsorgung bedeutet das: sorgfältige Trennung, rechtssichere Nachweise und Übergabe an einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb.

Entsorgung in der Praxis

Wie wird AVV 03 01 04 ordnungsgemäß entsorgt?

Abfälle mit dem Schlüssel 03 01 04 (Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten) werden in der Praxis je nach stofflicher Zusammensetzung unterschiedlichen Entsorgungswegen zugeführt. Diese Abfälle eignen sich für stoffliche Verwertung, beispielsweise Recycling zu Spanplatten oder Glasprodukten. Bei Verunreinigungen erfolgt die thermische Verwertung. Entsorgungsfachbetriebe übernehmen dabei die Dokumentation und stellen Wiegescheine und Nachweise bereit.

Typische Beispiele

Wo entsteht Abfall mit dem Schlüssel 03 01 04?

Typische Beispiele für Abfälle nach AVV 03 01 04 (Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten) treten in verschiedenen Branchen auf. Diese Abfälle fallen typischerweise bei Ausbauarbeiten, in der Möbelproduktion, in der Verpackungsindustrie und im Bauwesen an. Die Entsorgung muss rechtssicher erfolgen und darf nur über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe abgewickelt werden.

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