01 03 09

Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung mit Ausnahme von Abfällen, die unter 01 03 10 fallen

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zum Abfallschlüssel

Gefährlichkeit / Einstufung

Ist AVV 01 03 09 gefährlicher Abfall?

Der Abfall mit dem Abfallschlüssel 01 03 09 (Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung mit Ausnahme von Abfällen, die unter 01 03 10 fallen) wird hinsichtlich seiner Gefährlichkeit nach den Eigenschaften der enthaltenen Stoffe bewertet. Die Gefährlichkeit hängt von der genauen Zusammensetzung und möglichen Verunreinigungen ab. Für die Abfallentsorgung bedeutet das: sorgfältige Trennung, rechtssichere Nachweise und Übergabe an einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb.

Entsorgung in der Praxis

Wie wird AVV 01 03 09 ordnungsgemäß entsorgt?

Abfälle mit dem Schlüssel 01 03 09 (Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung mit Ausnahme von Abfällen, die unter 01 03 10 fallen) werden in der Praxis je nach stofflicher Zusammensetzung unterschiedlichen Entsorgungswegen zugeführt. Die Entsorgung richtet sich nach den Eigenschaften des Abfalls: möglich sind stoffliches Recycling, thermische Behandlung oder geordnete Deponierung. Entsorgungsfachbetriebe übernehmen dabei die Dokumentation und stellen Wiegescheine und Nachweise bereit.

Typische Beispiele

Wo entsteht Abfall mit dem Schlüssel 01 03 09?

Typische Beispiele für Abfälle nach AVV 01 03 09 (Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung mit Ausnahme von Abfällen, die unter 01 03 10 fallen) treten in verschiedenen Branchen auf. Sie können in vielen Bereichen auftreten – vom Baugewerbe über die Industrie bis hin zum Handwerk. Die Entsorgung muss rechtssicher erfolgen und darf nur über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe abgewickelt werden.

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